Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, Veranstaltungen

Stand 01/2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, Veranstaltungen, Stand 01/2026

1. Allgemeines
Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind alle Veranstaltungen des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, unabhängig von Ort, Zeit und Dauer der Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
Mit dem Absenden eines ausgefüllten Anmeldeformulars oder eines E-Mails mit einem eindeutigen Anmeldungswunsch bieten Sie dem Verband für gemeinnütziges Stiften verbindlich den Abschluss eines Vertrages an und akzeptieren damit gleichzeitig diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anmeldung

2.1 Anmeldeprozess
Mit dem Absenden der verbindlichen Anmeldung zur Veranstaltung haben Sie einen sicheren Platz auf der gebuchten Veranstaltung und ein für den VGS bindender Teilnahmevertrag kommt zustande.
Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Eine Stornierung ist nicht möglich.

2.2 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an unentgeltlichen Veranstaltungen ist Personen vorbehalten, die unmittelbar in Stiftungen oder gemeinnützigen Organisationen aus dem Hochschul- und Wissenschaftsbereich, im Kulturbereich sowie im Freiwilligenwesen beschäftigt sind, sowie jenen, die sich damit befassen. Der VGS kann gegebenenfalls Anmeldungen von Personen ablehnen, sollten diese nicht der Zielgruppe entsprechen.
Für entgeltliche Veranstaltungen können ebenfalls Teilnahmevoraussetzungen festgelegt werden, die sich auf die Teilnehmenden als solche, ihre Qualifikationen oder ihre berufliche Tätigkeit beziehen können. Solche Voraussetzungen sind der Beischreibung der Veranstaltung auf der jeweiligen Website zu entnehmen.
Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie alle genannten Voraussetzungen erfüllen.

2.3 Teilnahmeplatzvergabe
Die Vergabe der Teilnahmeplätze erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich abgeschlossene Anmeldungen, durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars alleine wird noch kein Platz für Sie gesichert. Bei Eröffnung einer Warteliste wird Mitgliedern des VGS der Vorzug gegeben.
Unabhängig davon, ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Veranstaltungen handelt, behält sich der VGS das Recht vor, auch bereits abgeschlossene Anmeldungen abzulehnen, falls sich herausstellt, dass zwingende Kriterien für die Teilnahme auf Seiten des/der Teilnehmer*in nicht vorliegen.

3. Zahlungsbedingungen
Die Einhaltung der Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bildet eine wesentliche Voraussetzung für die Veranstaltungsteilnahme. Teilnahmegebühren müssen zur Gänze vor Beginn der Veranstaltung bezahlt werden, andernfalls ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und werden als Endpreise angegeben; eine Mehrwertsteuer wird nicht verrechnet. Die Zahlung der Veranstaltungsgebühr kann mittels Banküberweisung oder über eine angebotene Plattform erfolgen. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail oder über eine Plattform zugeschickt und ist bis spätestens 14 Tage nach Erhalt einzuzahlen; maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, zu dem Sie die Überweisung getätigt haben.

3.1 Umfang der Teilnahmegebühren
Die jeweiligen Gesamtteilnahmegebühren schließen die Teilnahme an der Veranstaltung, sowie sämtliche für die Veranstaltung benötigte Materialien ein. Es fallen für Teilnehmer*innen keine weiteren, für die Teilnahme zwingend notwendigen, Aufwendungen an.
Eventuell werden auf der Veranstaltung Verpflegung und Getränke angeboten – wenn angegeben, sind diese in den Teilnahmegebühren enthalten. Sonstige Kosten für Verpflegung und Getränke, die nicht im Zusammenhang der Veranstaltung angeboten werden, sowie eventuell anfallende Kosten für Garderobe, Parken, Anreise und Unterkunft sind selbst zu tragen und nicht in der Teilnahmegebühr enthalten.

3.2 Ermäßigte Teilnahmegebühren
Bei ermäßigtem Tarif muss die Mitgliedschaft der angemeldeten Person oder der die Person beschäftigenden Organisation beim Verband für gemeinnütziges Stiften spätestens bei der Buchung bestehen, damit der Mitgliederpreis gilt. Durch Auswahl eines Tickets zum Mitgliederpreis bei der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie die gewählten Voraussetzungen erfüllen. Sollte sich herausstellen, dass Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die volle Teilnahmegebühr verrechnet.
Im Fall von Early Bird-Tickets richtet sich die Ermäßigung nach dem Zeitpunkt der Anmeldung, sowie der fristgerechten Einzahlung der Teilnahmegebühr; wird die angegebene Zahlungsfrist überschritten, verfällt auch der Early Bird-Rabatt.

4. Rücktrittsmodalitäten
Die Möglichkeit eines Rücktritts richtet sich nach der Art der Veranstaltung und dem Zeitpunkt des Einlangens der Rücktrittserklärung. Ebenso richtet sich das Entstehen von Stornogebühren nach dem Zeitpunkt des Einlangens der Rücktrittserklärung. Ein Rücktritt vom Teilnahmevertrag hat schriftlich zu erfolgen, in diesem Fall wird der Vertrag, sofern der Rücktritt zulässig war, storniert
Im Fall eines wirksamen Rücktritts vom Teilnahmevertrag werden eventuell bereits an den VGS geleistete Teilnahmegebühren, abzüglich eventueller Stornogebühren oder Palttformgebühren, rückerstattet.
Bis maximal 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnahmevertrag, unabhängig vom Veranstaltungstyp, auf eine andere Person übertragen werden. Die Übertragung hat schriftlich zu erfolgen. Wenn für die Teilnahme als solche, oder den Erwerb einer besonderen Teilnahmekategorie, bestimmte Voraussetzungen nötig waren, so hat diese auch jene Person zu erfüllen, auf die der Vertrag übertragen wird. Die Übertragung eines zum Mitgliederpreis erworbenen Teilnahmevertrags ist also beispielsweise nur auf eine Person möglich, die ebenfalls einer VGS-Mitgliedsorganisation angehört.

4.1 Seminare & Fachtagungen
Ein Rücktritt ist bis zu 15 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Eine Stornogebühr fällt nicht an.

4.2 Kongresse und Tagungen
Ein Rücktritt ist bis zu 15 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Eine Stornogebühr fällt nicht an. Wurde die Veranstaltung über eine Buchungsplattform gebucht, so betragen die Stornokosten 25% des Ticketpreises.
Bis zu 7 Kalendertage vor der Veranstaltung ist es möglich, das Ticket innerhalb der Organisation an eine andere Person weiterzugeben. Das Ticket ist weder für einen Tag noch bei mehrtägigen Veranstaltungen teilbar.

4.3 Lehrgänge
Ein Rücktritt ist bis zu 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für einen Rücktritt mehr als sechs Wochen vor der Veranstaltung werden keine Stornogebühren fällig, für einen Rücktritt zwischen sechs Wochen und 21 Tagen vor der Veranstaltung werden 50% des Gesamtteilnahmebetrags als Stornogebühren verrechnet.

4.4 Kostenlose Veranstaltungen
Über ein Nichterscheinen von angemeldeten Personen ist der Verband für gemeinnütziges Stiften zum ehestmöglichen Zeitpunkt zu informieren. Eine Stornogebühr fällt nicht an. Nach Möglichkeit ist eine Ersatzperson zu entsenden, die stattdessen teilnimmt.

5. Allgemeine Regeln für den Besuch der Veranstaltung
Für den Fall, dass am Veranstaltungsort eine Hausordnung gilt, sind Teilnehmer*innen verpflichtet, diese einzuhalten. Des Weiteren gelten grundlegende Regeln für die Teilnahme an allen Veranstaltungen, unabhängig von Veranstaltungsort, -art und –zeit. Teilnehmer*innen haben allen Anordnungen von VGS-Mitarbeiter*innen jederzeit Folge zu leisten.

5.1 Weitergabe von Veranstaltungsinhalten an Dritte
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung gilt jeweils nur für eine Person. Es ist nicht gestattet, die Inhalte einer Veranstaltung Dritten zugänglich zu machen. Für den Fall, dass eine Weitergabe von Inhalten an nicht angemeldete Personen gewünscht ist, muss dies im Vorfeld mit dem VGS abgesprochen werden und ist dies separat zu entlohnen.

5.1.1 Präsenzveranstaltungen
Insbesondere darf keine Person unter dem Namen einer anderen, angemeldeten Person eine Veranstaltung besuchen. Angemeldete Personen, die dies einer anderen Person ermöglichen, haften für die Kosten der Teilnahmegebühren dieser Person.
Vorträge, Podiumsdiskussionen und alle sonstigen Methoden der Wissensvermittlung auf Veranstaltungen dürfen weder gefilmt noch mittels Tonbandes aufgezeichnet werden. Falls im Anschluss an einen Vortrag Unterlagen ausgeteilt werden, dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.1.2 Onlineveranstaltungen
Der Anmeldelink darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Ebenso dürfen Onlineveranstaltungen nicht von mehreren Personen über denselben Anmeldelink beziehungsweise vom selben Gerät aus besucht werden. Angemeldete Teilnehmer*innen dürfen auch nicht mit sonstigen Methoden (Screensharing etc.) nicht angemeldeten Personen Zugang zu Onlineveranstaltungen verschaffen.
Die Veranstaltung darf weder als Ganzes noch in Teilen aufgezeichnet werden, weder als Video- noch als Tonaufnahme. Eventuell durch den VGS zur Verfügung gestellte Aufnahmen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5.2 Unterlagen
Eventuell werden in Zusammenhang mit Veranstaltungen unterstützende Unterlagen durch den VGS oder die Vortragenden ausgegeben. Darauf besteht jedoch ausdrücklich kein Anspruch. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von durch Vortragende ausgegebenen Unterlagen kann der VGS keine Gewähr leisten.
Onlineveranstaltungen werden gegebenenfalls durch den VGS aufgezeichnet und teilweise im Nachhinein den Teilnehmer*innen oder allgemein auf der VGS-Website zugänglich gemacht. Dies wird spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Der VGS kann jedoch nicht für reibungslose Aufzeichnungen beziehungsweise deren spätere Abrufbarkeit garantieren.

5.3 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Sämtliche rechtlichen Vorschriften, die auf der Veranstaltung zur Anwendung kommen, sind verpflichtend einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Vorschriften des Jugendschutzes, Lärmschutzmaßnahmen, sowie Regelungen zu Brand- und Gesundheitsschutz.
Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer*innen, sich über die geltende Rechtsordnung zu informieren, auf Unkenntnis kann sich nicht berufen werden. Bei Nichteinhaltung geltender rechtlicher Vorschriften kann notwendigenfalls ein Verweis von der Veranstaltung durch Mitarbeiter*innen des VGS oder des Veranstaltungsorts erfolgen. Dabei entsteht keinerlei Anspruch auf Kostenersatz für die Unmöglichkeit des weiteren Besuchs der Veranstaltung.
Für den Fall, dass Teilnehmer*innen geltende Rechtsvorschriften absichtlich, insbesondere nach diesbezüglicher Aufforderung durch Mitarbeiter*innen es VGS oder des Veranstaltungsorts, nicht einhalten, haben sie den VGS für alle daraus entstehenden Schäden schad- und klaglos zu halten.

6. Absage, Verschiebung oder Änderung von Veranstaltungen
Auch wenn keine ausdrückliche Mindestteilnehmeranzahl angegeben ist, können Veranstaltungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht durchgeführt werden, wenn sich zu wenige Teilnehmer*innen anmelden. Ebenso können Veranstaltungen nicht abgehalten werden, wenn der/die Vortragende erkrankt oder aus anderen Gründen nicht verfügbar und kein Ersatz vorhanden ist. In diesen Fällen, sowie wenn die Veranstaltung aus anderen Gründen, die nicht im Einflussbereich des VGS liegen, nicht stattfinden kann, können Veranstaltungen zur Gänze abgesagt, verschoben oder geändert werden. Durch Teilnehmer*innen eventuell bereits getätigte Aufwände in Zusammenhang mit der Veranstaltung werden in diesen Fällen nicht ersetzt.

6.1 Absagen von Veranstaltungen
Um eine Absage im Sinne dieser AGB handelt sich, wenn eine Veranstaltung ersatzlos gestrichen, also nicht bloß auf einen anderen Zeitpunkt verschoben oder unter anderen Modalitäten durchgeführt wird. Die Absage einer Veranstaltung durch den VGS bewirkt, dass sämtliche Teilnahmeverträge storniert werden. Bereits (teilweise) bezahlte Teilnahmegebühren erstattet der VGS in diesem Fall zurück.

6.2 Verschiebungen von Veranstaltungen
Um eine Verschiebung handelt es sich in allen Fällen, in denen Veranstaltungen auf einen anderen Termin innerhalb eines auf den geplanten Veranstaltungsbeginn folgenden Zeitraums von 12 Monaten verschoben werden; eine Verlegung auf einen Ersatztermin mehr als 12 Monate später wird einer grundlegenden Änderung (siehe gleich unten) gleichgehalten. Die Verschiebung einer Veranstaltung durch den VGS hat keinen Einfluss auf die Teilnahmeverträge, diese bleiben aufrecht und gelten für den neuen Termin unverändert weiter.

6.3 Änderungen von Veranstaltungen
Bei Änderungen von Veranstaltungen wird danach differenziert, ob es sich um einen Eingriff in den Gesamtcharakter der Veranstaltung handelt („grundlegende Änderung“) oder nicht („geringfügige Änderung“). Von geringfügigen Änderungen bleiben die Teilnahmeverträge unberührt. Für den Fall, dass grundlegende Änderungen in den 14 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn, also nach Ablauf des allgemeinen Rücktrittsrechts, vorgenommen werden, verlängert sich das Rücktrittsrecht. In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Teilnahmevertrag bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich.

6.3.1 Geringfügige Änderungen
Geringfügige Änderungen sind solche, die bei objektiver Betrachtung keinen Einfluss auf die Entscheidung von Teilnehmer*innen, eine Veranstaltung zu besuchen, haben können. Das sind beispielsweise die Änderung der Uhrzeit sowie der Austausch von Vortragenden bei Wahrung des Themas des Vortrags.

6.3.2 Grundlegende Änderungen
Grundlegende Änderungen sind all jene, bei denen objektiv davon auszugehen ist, dass sie die Entscheidung von Teilnehmer*innen zum Besuch von Veranstaltungen beeinflussen können. Insbesondere handelt es sich um grundlegende Änderungen bei Änderung des Themas einer Veranstaltung, bei einer Verlegung des Veranstaltungsorts in eine andere Gemeinde, sowie bei Änderung einer Präsenz- auf eine Onlineveranstaltung.


7. Gerichtsstand
Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich zur Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Teilnahme an Veranstaltung des VGS ist Wien.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. In diesem Fall wird die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Im Anmeldeformular muss immer ein Link mit Verweis auf die AGB sein, dem aktiv zugestimmt wird. Die Zustimmung sollte verpflichtend, eine Anmeldung also ohne sie nicht möglich sein.

  • © Verband für gemeinnütziges Stiften 2026